Fahrlehrer-Fortbildungen
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Je nach Qualifikation müssen verschiedene Fortbildungen in bestimmten Intervallen absolviert werden.
Bei uns könnt Ihr die folgenden Fortbildungen inklusive Mittagessen und Tagungsgetränken besuchen:
Alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind verpflichtet, alle vier Jahre an einer Fortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG teilzunehmen. Diese Fortbildung dauert normalerweise drei Tage und muss an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Falls dies nicht möglich ist, kann die Fortbildung auf nicht aufeinanderfolgende Tage verteilt werden, wobei die Gesamtdauer dann vier Tage beträgt.
Die Vierjahresfrist für die Fortbildung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, und endet stets am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Wenn Fahrlehrer:innen innerhalb dieser Frist an anderen vorgeschriebenen Fortbildungen teilnehmen (z. B. gemäß Absätzen 2, 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 68), reduziert sich die Pflichtdauer der regulären Fortbildung um einen Tag, mindestens jedoch auf einen Tag.
Wer seine Fahrlehrerlaubnis vorübergehend nicht nutzt, muss vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit die Fortbildung nachholen, sofern die Vierjahresfrist bereits abgelaufen ist. Informationen zu den Themenschwerpunkten und Preisen der Fortbildungen werden veröffentlicht, sobald diese feststehen. Die angegebenen Preise beinhalten Lehrgangsunterlagen, Mittagsverpflegung und Tagungsgetränke.
Die Fortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV ist verpflichtend für alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung anbieten. Ziel ist es, die Moderations- und Lehrkompetenzen weiterzuentwickeln und den Teilnehmenden praxisnahe Werkzeuge für ihre Unterrichtstätigkeit bereitzustellen.
Im Rahmen des Moderatorentrainings werden verschiedene Inhalte behandelt:
- Die Moderatorenkompetenzen werden gezielt weiterentwickelt, und es werden neue Lehrmethoden vorgestellt, die einen „Werkzeugkasten“ für Trainer:innen bieten, die nach der BKrFQV unterrichten.
- Es wird vermittelt, wie Unterrichtsinhalte anschaulich visualisiert und Teilnehmende motiviert werden können, ihr Arbeitsverhalten langfristig zu verbessern.
- Fachspezifische Themen aus den drei Kenntnisbereichen der BKrFQV (Technik, Recht, Perspektiven und Entwicklungen) werden intensiv behandelt.
- Darüber hinaus werden aktuelle Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz integriert.
Praktische Seminarinhalte spielen ebenfalls eine große Rolle, darunter:
- Der Austausch von Erfahrungen mit anderen Moderator:innen zu Konzeption, Strukturierung, Planung und Vorbereitung von Unterrichtseinheiten.
- Strategien für den Umgang mit schwierigen Seminarsituationen und die Anpassung an die Kompetenzen der Teilnehmenden.
Dieses Training hilft Moderator:innen, ihren Unterricht professionell und zukunftsorientiert zu gestalten.
Diese Fortbildung gem. § 53 (2) FahrlG ist Pflicht für alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder Verkehrspädagogik. Alle zwei Jahre haben sie an einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
Diese Fortbildung gem. § 53 (3) FahrlG ist Pflicht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer. Nach § 16 muss alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilgenommen werden.
Diese Fortbildung gem. § 15 (3) DV-FahrlG ist Pflicht für alle Überwacherinnen und Überwacher. Alle zwei Jahre muss an einer eintägigen Fortbildung teilgenommen werden.
Fahrlehrer – Profi bleiben, Qualifikation erhalten
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Moderatoren und Fahrlehrer – Meine Befugnis behalten
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Seminarleiter – Meine Befähigung sichern
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Ausbildungsfahrlehrer – Ansprechpartner für die Fahrlehreranwärter bleiben
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Fachberater – Meine Befugnis zur Überwachung aufrecht erhalten
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